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Rechtsradikale

Weiterer Tatverdächtiger zum Brandanschlag auf Asylbewerberheim am 19. September 1991 in Saarlouis festgenommen und dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt

Titelbild:

Sitz des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Generalbundesanwaltschaft2.JPG: Voskos derivative work: Sitacuisses – Diese Datei wurde von diesem Werk abgeleitet: Generalbundesanwaltschaft2.JPG: 

Quelle Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe

Ein weiterer Tatverdächtiger zum Brandanschlag auf Asylbewerberheim in Saarlouis am 19. September 1991 wurde festgenommen. Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2023 hat die Bundesanwaltschaftam6. Juni 2023 den deutschen Staatsbürger Peter St. durch Beamte des Landespolizeipräsidiums Saarland festnehmen lassen.

Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord zum Nachteil von 20 Menschen (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1, 27 Abs. 1 StGB).

Der Haftbefehl legt ihm im Wesentlichen folgende Taten zur Last: Peter St. vertrete eine Ideologie, die von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägt sei. Er habe zusammen mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen, darunter der gesondert Verfolgte Peter S., in der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis besucht. Die Gruppe tauschte sich über die zahlreichen rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus, die zu dieser Zeit vor allem in den neuen Bundesländern verübt wurden. Peter St., der zu diesem Zeitpunkt eine herausragende Rolle in der regionalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße, und äußerte in Anwesenheit des ihm hierarchisch untergeordneten Peters S. unter anderem: „Hier müsste auch mal was brennen oder passieren“.

Davon beeinflusst und ermutigt, begab sich der gesondert Verfolgte Peter S. kurz darauf, am frühen Morgen des 19.09.1991, zu einem Asylbewerberheim in der Saarlouiser Straße. Er betrat das Gebäude, verschüttete im Erdgeschosstreppenhaus Benzin aus einem Plastikkanister und entzündete es. Das Feuer breitete sich rasend schnell im Treppenhaus aus und erfasste im Dachgeschossflur einen 27-jährigen Ghanaer. Dieser zog sich dabei schwerste Verbrennungen und eine Rauchgasvergiftung zu, die noch am Tag des Unglücks zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur dadurch retten, dass sie aus dem Fenster sprangen und dabei Knochenbrüche erlitten. Die übrigen 18 Hausbewohner konnten sich unverletzt in Sicherheit bringen.

Die Bundesanwaltschaft hatte Peter S. am 21. Juli 2022 wegen Mordes, versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie Brandstiftung mit Todesfolge und versuchter Brandstiftung (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a.F., §§ 22, 23 Abs. 1 StGB) angeklagt (vgl. Pressemitteilung Nr. 47 vom 3. August 2022). Seit dem 16. November 2022 findet die Hauptverhandlung vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz statt.

Der festgenommene Beschuldigte Peter St. wurd im Laufe des gestrigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnete und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

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