Titelbild: Unbekannte Tote/LKA Berlin
An einem Dienstag im November 1988 stießen Waldarbeiter im Spandauer Stadtforst auf die Leiche einer jungen Frau. Da die Identität der offenbar einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallenen Frau bis heute unbekannt ist, bittet die Berliner Polizei im Rahmen einer internationalen Öffentlichkeitskampagne zur Identifizierung weiblicher Mordopfer nach über 30 Jahren um Mithilfe.
Zu diesem Zweck veröffentlicht sie Fotos und Informationen über die Kleidung und den Schmuck, den die Unbekannte trug. Außerdem zeigt sie Bilder der Gesichtsrekonstruktion, die damals angefertigt wurde:
Laut LKA Berlin ist die Beschreibung der Person wie folgt:
25 bis 30 Jahre alt
etwa 162 bis 165 cm groß
4 bis 7 cm lange, naturblonde Haare
schlanke Figur, Konfektionsgröße 36 – 38
Schuhgröße 34 – 35
vollständiges Gebiss
linke Gesichtshälfte könnte aufgrund einer partiellen Gesichtslähmung eingefallen sein.
Die Auffindesituation damals im Spandauer Stadtforst:
Die Leiche lag in einem Jutesack. Zwei kurze Plastikseile (Taue), die üblicherweise im Wassersport verwendet werden, waren um ihren Hals gebunden. Außerdem wurde am Tatort ein zerrissener Zettel mit dem Stempel des Gesundheitsamtes des Bezirks Schöneberg, Beratungsstelle – Geschlechtskrankheiten, sichergestellt.
Vergleichbarer Zettel des Bezirksamtes Schöneberg, Polizei Berlin
Es werden Fragen gestellt:
Wo wird eine Frau vermisst, die Mitte der achtziger Jahre des letzten Jahrhunderts starb und der Gesichtsrekonstruktion der Toten ähnelt?
Wer ist in der Lage, Angaben zur Identität der unbekannten Toten zu machen?
Wer kann Angaben zur Kleidung der Toten machen?
Wer kann Angaben zu Schmuck, Armbanduhr und den Ziffern auf deren Rückseite machen?
Wer kann andere sachdienliche Hinweise geben?
Hinweise, die auch vertraulich behandelt werden können, werden an die 4. Mordkommission des Landeskriminalamtes unter der Telefonnummer (030) 4664-911444 erbeten. Selbstverständlich können Sie auch die Internetwache der Polizei Berlin oder jede andere Polizeidienststelle informieren.
Bereits Ende der 80er Jahre hatte der Polizeipräsident in Berlin für Hinweise, die zur Identifizierung der Frau und zur Aufklärung der Tat führen, eine Belohnung in Höhe von 5.000 DM ausgesetzt. Die Belohnung gilt auch heute noch. Sie beträgt jetzt 2.500 Euro. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Personen aus der Bevölkerung, zu deren Berufspflicht nicht die Verfolgung von Straftaten gehört. Ausgeschlossen von der Zuerkennung der Belohnung sind auch Personen, die an der Tat beteiligt waren. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.