In Uganda hat das Verfassungsgericht eine Klage gegen das international heftig kritisierte Anti-LGBTQ-Gesetz zurückgewiesen.
Damit bleibt das im Mai verabschiedete „Anti-Homosexuality Act 2023“ in Kraft. Das Gesetz sieht für „Beteiligung an homosexuellen Handlungen“ lebenslange Haft und für „schwere Homosexualität“ sogar die Todesstrafe vor.
Die Kläger, darunter Menschenrechtsaktivisten, Juristen und Abgeordnete der Regierungspartei, sehen in dem Gesetz die Menschenrechte verletzt sowie das in der ugandischen Verfassung garantierte Recht auf Schutz vor Diskriminierung und das Recht auf Privatsphäre.
In mehreren anderen afrikanischen Ländern wie Ghana, Malawi und Kenia hat die Debatte in Uganda zu ähnlichen Gesetzesinitiativen geführt.
Menschenverachtende Praktiken wie Kastration, Analuntersuchungen und Konversionstherapien werden diskutiert. Schutzräume für sexuelle Minderheiten werden immer kleiner.