Gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah wurde von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet.
Hintergrund sind mögliche Zahlungen aus Russland und China. Geprüft wird, ob der Anfangsverdacht einer strafbaren Abgeordnetenbestechung besteht.
Krah bestreitet jegliches Fehlverhalten und bleibt Spitzenkandidat der AfD für die kommende Europawahl. Beim Wahlkampfauftakt wird er allerdings nicht anwesend sein.
Einem seiner Mitarbeiter wird Bespitzelung vorgeworfen. Sollte sich der Verdacht erhärten, könnte ein förmliches Ermittlungsverfahren die Folge sein, für das allerdings die Aufhebung der Immunität Krahs als Abgeordneter des Europaparlaments notwendig wäre.