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Deutschland

Neuer Anlauf im Bundestag zur Regelung der Sterbehilfe

Berlin, Deutschland

Von Jürgen PETZOLD

Der Bundestag nimmt einen neuen Anlauf zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe. Am Freitag debattieren die Abgeordneten dazu in erster Lesung vier fraktionsübergreifende Anträge. Es herrscht Handlungsbedarf, seit das Bundesverfassungsgericht vor zwei Jahren die damalige Regelung gekippt hat. Der Bundestag will in dieser Frage ohne Fraktionszwang entscheiden.

Warum soll es ein neues Gesetz zur Sterbehilfe geben?

Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang 2020 das bis dahin geltende Verbot der Sterbehilfe gekippt. Seit dem Urteil ist die Sterbehilfe wieder straffrei und ohne jede staatliche Regelung möglich. Der Bundestag will die Sterbehilfe nun aber wieder rechtlichen Vorgaben unterwerfen. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, das im damaligen Strafrechtsparagrafen 217 geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe schränke das Recht auf selbstbestimmtes Sterben zu sehr ein.

Welche Vorschläge für eine Neuregelung gibt es?

Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung:

Ein von rund 85 Abgeordneten mitgetragener Gesetzentwurf sieht vor, dass die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ grundsätzlich strafbar sein soll. Nicht rechtswidrig soll demnach die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe dann sein, wenn der suizidwillige Mensch „volljährig und einsichtsfähig“ ist, sich mindestens zweimal von einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie hat untersuchen lassen und mindestens ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch absolviert hat.

Zwischen den mindestens zwei Untersuchungsterminen sollen mindestens drei Monate liegen. Dem Entwurf zufolge soll zwischen der abschließenden Untersuchung und der Selbsttötung eine „Wartefrist“ von mindestens zwei Wochen liegen.

Der Entwurf sieht zudem einen neuen Paragraf 217a gegen die „Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung“ vor. Demnach soll sich strafbar machen, wer „seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößige Weise“ Sterbehilfe anbietet. Höchststrafe sollen zwei Jahre Gefängnis sein.

Zu den Initiatoren gehören Lars Castellucci, (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stephan Pilsinger (CSU), Benjamin Strasser (FDP) und Kathrin Vogler (Linke).

Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben:

Eine liberalere Regelung strebt eine Gruppe um die Grünen-Politikerinnen Renate Künast und Katja Keul an. Demnach sollen Ärzte ein Medikament für den Suizid verschreiben können, wenn sich Sterbewillige in einer medizinischen Notlage befinden, die mit schweren Leiden, insbesondere starken Schmerzen, verbunden ist.

Es muss dem Entwurf zufolge aber aus ärztlicher Sicht feststehen, „dass es sich um einen absehbar nicht mehr veränderlichen Sterbewunsch handelt“. Zudem muss ein weiterer Arzt bestätigen, dass die Voraussetzung für die Verschreibung des tödlichen Präparats erfüllt sind. Der Antrag wird von rund 45 Abgeordneten unterstützt.

Suizidhilfegesetz:

Eine weitere Gruppe strebt eine Regelung an, mit der das Recht auf einen selbstbestimmten Tod legislativ abgesichert werden soll. Der Antrag sieht eine Regelung außerhalb des Strafrechtes vor und soll klarstellen, „dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist“. Konkret ist der Aufbau eines Netzes von staatlich anerkannten Beratungsstellen geplant, die Sterbewillige ergebnisoffen aufklären.

Ärztinnen und Ärzten soll es frühestens zehn Tage nach einer solchen Beratung erlaubt sein, Medikamente zur Selbsttötung zu verschreiben, zum Beispiel das Schlafmittel Natrium-Pentobarbital. Initiatoren sind die FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Otto Fricke, Petra Sitte (Linke) und Helge Lindh (SPD). Unterstützt wird der Antrag von rund 70 Abgeordneten.

pw/bk

© Agence France-Presse

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