Unterstützer der Letzten Generation führten am Samstagmorgen, eine Störaktion am Flughafen München durch.
Sie blockierten den Flugverkehr, indem sie sich auf das Rollfeld stellten und so verhinderten, dass die Flugzeuge durchkamen. Die Aktion fand vor dem regulären Flugbetrieb statt und zielte darauf ab, die Regierung zum Handeln angesichts der Klimakrise zu bewegen.
Die Aktivist:innen kritisierten die Subventionen der Regierung für die Luftfahrtindustrie und forderten, den Flugverkehr, insbesondere Inlands- und Privatjetflüge, zu reduzieren.
Sie plädierten für eine gerechte Drosselung der Flugindustrie und betonten, dass Verantwortung nicht auf individuelle Konsumentscheidungen abgewälzt werden dürfe. Die Protestaktion ist Teil einer Reihe von Aktionen an Orten der Ungerechtigkeit. Sie finden direkt dort statt, wo die Erderwärmung angeheizt wird.
In Deutschland wird viel über die Gruppe „Last Generation“ und ihre Aktionen diskutiert. Unterschiedliche Auffassungen bestehen darüber, ob es sich bei den Aktionen um legitimen Protest oder um kriminelle Handlungen handelt. Der Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB, d.h. das Vorliegen von Tatsachen, die eine solche Einstufung rechtfertigen könnten, wurde von einigen Gerichten bejaht. Bei diesen Beschlüssen handelt es sich jedoch nicht um eine abschließende rechtliche Bewertung, sondern um einen Teil des laufenden Ermittlungsverfahrens.
Die „Letzte Generation“ hat mit ihren Klebeaktionen und anderen Protestformen aufhorchen lassen. Ihre Methoden werden von den einen als notwendiger Weckruf für den Klimaschutz verstanden. Andere sehen darin eine Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. Wie weit der Protest für den Klimaschutz gehen darf und wo die Grenzen zulässigen zivilen Ungehorsams liegen, ist Gegenstand der Debatte.