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RAF

Heute vor 48 Jahren -wer waren die Mörder von Buback?

Titelbild: Siegfried Buback/ Lothar Schaack

(Drti)

Am 7. April 1977 wurde Siegfried Buback, der Generalbundesanwalt der Bundesrepublik Deutschland, zusammen mit seinem Fahrer Wolfgang Göbel und dem Justizhauptwachtmeister Georg Wurster in Karlsruhe von Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF) ermordet. Dieses Attentat gilt als eines der prägendsten Ereignisse des sogenannten „Deutschen Herbstes“ und markierte den Beginn einer besonders gewaltsamen Phase des RAF-Terrors im Jahr 1977.

Am Morgen des 7. April 1977, einem Gründonnerstag, befand sich Siegfried Buback auf dem Weg von seiner Wohnung in Neureut zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Er saß auf dem Beifahrersitz seines Dienstwagens, einem Mercedes-Benz 230.6, während Wolfgang Göbel (30) das Fahrzeug steuerte und Georg Wurster (43), Leiter der Fahrbereitschaft der Bundesanwaltschaft, auf dem Rücksitz Platz genommen hatte. Gegen 9:15 Uhr hielt der Wagen an der Kreuzung Linkenheimer Landstraße, heute Willy-Brandt-Allee, und Moltkestraße an einer roten Ampel.In diesem Moment fuhr ein Motorrad, eine Suzuki GS 750, mit zwei Personen neben den Mercedes.

Die beiden Täter trugen olivgrüne Integralhelme, die ihre Gesichter verdeckten. Der Sozius – die Person auf dem Rücksitz des Motorrads – eröffnete das Feuer und gab innerhalb weniger Sekunden etwa 15 Schüsse aus einer halbautomatischen Heckler & Koch HK43 ab. Die Kugeln trafen Buback, Göbel und Wurster schwer. Buback und Göbel starben noch am Tatort, während Wurster sechs Tage später, am 13. April 1977, seinen Verletzungen erlag. Nach dem Anschlag flohen die Täter auf dem Motorrad in Richtung einer Autobahnbrücke, wo sie vermutlich auf ein Fluchtfahrzeug umstiegen und entkamen.Eine Woche nach dem Attentat, am 14. April 1977, ging bei mehreren Zeitungen und Nachrichtenagenturen ein Bekennerschreiben ein, das vom „Kommando Ulrike Meinhof“ der RAF verfasst wurde. Darin hieß es: „Am 7.4.77 hat das Kommando Ulrike Meinhof Generalbundesanwalt Siegfried Buback hingerichtet.“

Die RAF rechtfertigte den Mord damit, dass Buback als „oberster Terroristenjäger“ für die harten Haftbedingungen der inhaftierten RAF-Mitglieder und den Tod von Siegfried Hausner verantwortlich sei, der 1975 nach einem Bombenanschlag in Stockholm schwer verletzt nach Deutschland ausgeliefert worden war und dort starb.

Wer war verantwortlich?

Die genaue Identität der beiden Personen auf dem Motorrad – Fahrer und Schütze – ist bis heute nicht zweifelsfrei geklärt. Obwohl mehrere RAF-Mitglieder im Zusammenhang mit dem Attentat verurteilt wurden, bleiben entscheidende Fragen offen. Verurteilte RAF-MitgliederIn den 1980er-Jahren wurden vier prominente Mitglieder der zweiten Generation der RAF wegen des Buback-Attentats angeklagt und zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt:Christian Klar: Er wurde 1985 unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes an Buback, Göbel und Wurster verurteilt. Seine direkte Beteiligung am Tatort konnte jedoch nicht nachgewiesen werden; die Verurteilung stützte sich auf seine führende Rolle in der RAF Knut Folkerts. Er wurde er wurde ebenfalls 1985 verurteilt, als logistischer Unterstützer des Attentats eingestuft. Er war jedoch zum Zeitpunkt des Anschlags nicht am Tatort.

Brigitte Mohnhaupt wurde als mutmaßliche Anführerin der „Offensive 77“ sie 1987 verurteilt.

Sie galt als Planerin mehrerer RAF-Anschläge, darunter der Mord an Buback, ohne dass eine unmittelbare Tatbeteiligung bewiesen wurde.Günter Sonnenberg wurde 1978 wegen anderer RAF-Taten festgenommen und später ebenfalls mit dem Buback-Mord in Verbindung gebracht, obwohl er aufgrund einer schweren Hirnverletzung, erlitten bei seiner Festnahme, nicht voll verhandlungsfähig war.Die Verurteilungen basierten größtenteils auf Indizien, der Kronzeugenregelung und der Annahme einer gemeinschaftlichen Täterschaft innerhalb der RAF. Keiner der Verurteilten wurde jedoch zweifelsfrei als der Schütze oder der Fahrer des Motorrads identifiziert.

Im Jahr 2007, 30 Jahre nach dem Attentat, brachte Michael Buback, der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts, neue Informationen ins Spiel. Er berichtete, dass der ehemalige RAF-Terrorist Peter-Jürgen Boock ihm in einem Gespräch mitgeteilt habe, dass Stefan Wisniewski der Schütze gewesen sei. Wisniewski, ein weiteres Mitglied der zweiten RAF-Generation, war bereits wegen anderer Taten verurteilt worden, jedoch nicht direkt mit dem Buback-Mord in Verbindung gebracht worden.Wisniewski selbst bestätigte 1997 in einem Interview mit der „tageszeitung“, dass Buback ein zentrales Ziel der RAF war, schwieg jedoch zu seiner eigenen Rolle. Boocks Aussage wurde von Verena Becker, einer weiteren ehemaligen RAF-Terroristin, unterstützt, die ebenfalls Wisniewski als Schützen nannte. Dennoch blieb diese Behauptung umstritten, da weder Boock noch Becker als voll glaubwürdig galten – Boock hatte in der Vergangenheit widersprüchliche Angaben gemacht, und Becker stand im Verdacht, mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet zu haben.

Verena Becker wurde 2009 erneut ins Zentrum der Ermittlungen gerückt, als die Bundesanwaltschaft sie wegen Mittäterschaftlicher Beteiligung am Buback-Mord anklagte.

Bei einer Hausdurchsuchung waren handschriftliche Notizen gefunden worden, die auf eine Beteiligung hindeuteten, und DNA-Spuren an einem Bekennerschreiben wiesen auf sie hin. Becker wurde 2012 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt, jedoch nicht als unmittelbare Täterin eingestuft. Ihre Strafe wurde 2014 zur Bewährung ausgesetzt.

Beckers Fall warf zudem Fragen zur Rolle des Verfassungsschutzes auf. Es gibt Anhaltspunkte, dass sie ab 1981 als Informantin für den Verfassungsschutz tätig war.

Michael Buback und andere Kritiker spekulieren, dass diese Zusammenarbeit möglicherweise schon früher begann und dass der Verfassungsschutz Informationen über das Attentat zurückgehalten haben könnte. Beweise dafür fehlen jedoch, und die Aktenlage bleibt unklar.

Trotz der Verurteilungen und der wiederholten Prozesse gibt es keine definitive Antwort darauf, wer am 7. April 1977 das Motorrad fuhr und wer die Schüsse abgab. Zeugen konnten die Täter aufgrund der Helme nicht identifizieren, und die RAF-Mitglieder schwiegen weitgehend oder lieferten widersprüchliche Aussagen. Die Tatwaffe, eine HK43, wurde später bei einer Festnahme von Becker und Sonnenberg gefunden, doch dies beweist keine unmittelbare Täterschaft.

Michael Buback hat in seinem Buch „Der zweite Tod meines Vaters“ (2009) und weiteren Veröffentlichungen die These vertreten, dass die wahren Täter nie zur Rechenschaft gezogen wurden und dass staatliche Stellen möglicherweise Informationen vertuschten. Diese Vermutungen bleiben jedoch spekulativ, da konkrete Belege fehlen..

Das Attentat auf Siegfried Buback wurde von der RAF geplant und ausgeführt, doch die Identität der unmittelbaren Täter – Fahrer und Schütze – ist bis heute ungeklärt. Christian Klar, Knut Folkerts, Brigitte Mohnhaupt und Günter Sonnenberg wurden als Mitverantwortliche verurteilt, während Stefan Wisniewski und Verena Becker als potenzielle Schützen in den Fokus rückten, ohne dass dies abschließend bewiesen wurde. Die Kontroversen um die Täterschaft, gepaart mit Vorwürfen gegen den Verfassungsschutz, machen den Fall zu einem der komplexesten und bis heute nicht vollständig aufgeklärten Kapitel der deutschen Terrorismusgeschichte.

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