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Gericht schlägt Verfahrenseinstellung in Sachen Ballweg vor

Michael Ballweg, der Gründer der Querdenken-711-Bewegung, steht seit Jahren im Fokus eines umstrittenen Strafverfahrens vor dem Landgericht Stuttgart.

Das Verfahren, das am 2. Oktober 2024 begann, umfasst Vorwürfe des versuchten Betrugs und der Steuerhinterziehung. Heute wurde bekannt, dass das Gericht die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen hat. Im Folgenden wird der Verlauf des Verfahrens sowie die Hintergründe dieses Vorschlags ausführlich beleuchtet.

Ballweg, ein ehemaliger IT-Unternehmer aus Stuttgart, organisierte ab Frühjahr 2020 Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung. Seine Bewegung, Querdenken-711, wuchs schnell und sammelte über 1,2 Millionen Euro an Spenden von etwa 9.500 Unterstützern. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart warf Ballweg vor, einen erheblichen Teil dieser Gelder – etwa 575.000 Euro – für private Zwecke verwendet zu haben, anstatt sie ausschließlich für die Bewegung einzusetzen, wie er es angekündigt hatte. Zusätzlich wurde ihm Steuerhinterziehung vorgeworfen, da er während seiner neunmonatigen Untersuchungshaft (Juni 2022 bis April 2023) keine Steuererklärungen abgegeben habe.Das Verfahren startete mit einer Anklage wegen versuchten Betrugs, Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Das Landgericht Stuttgart ließ jedoch zunächst nur den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu, während das Oberlandesgericht Stuttgart im Januar 2024 entschied, auch den Vorwurf des versuchten Betrugs in die Hauptverhandlung aufzunehmen.

Die Hauptverhandlung begann im Oktober 2024 und erstreckte sich über zahlreiche Verhandlungstage – bis März 2025 waren es mindestens 25. Ein zentraler Punkt der Verteidigung war, dass kein einziger Spender sich betrogen fühlte. Die Staatsanwaltschaft konnte keine konkreten Beweise für eine Täuschungsabsicht Ballwegs vorlegen. Viele Spender erklärten offenbar, dass ihnen egal sei, wie das Geld verwendet wurde, solange es der Bewegung diente. Dies führte dazu, dass der Vorwurf von vollendetem Betrug auf versuchten Betrug reduziert wurde, da ein tatsächlicher Schaden nicht nachweisbar war. Der Hauptermittler, ein Kriminalhauptkommissar, legte zwar Prozentzahlen zu den angeblich zweckentfremdeten Geldern vor, konnte jedoch keine genauen Euro-Beträge nennen. Ballweg selbst kritisierte, dass in einem Wirtschaftsverfahren konkrete Summen und keine vagen Prozentsätze entscheidend seien. Die Verteidigung argumentierte zudem, dass über 843.000 Euro nachweislich für Querdenken ausgegeben wurden, was die Behauptung der Staatsanwaltschaft, Ballweg habe 575.000 Euro veruntreut, mathematisch infrage stelle.

Steuerhinterziehung und Verfahrensfehler: Die Steuerberaterin Ballwegs bestätigte Ende Februar 2025 eine korrekte Buchführung seiner Firma media access GmbH. Zudem wurde bekannt, dass das Finanzamt auf Weisung der Steuerfahndung eine Fristverlängerung für Ballwegs Steuererklärung während seiner U-Haft verweigert hatte. Verlustbescheinigungen aus 2020 und 2021 zeigten außerdem, dass kein steuerlicher Vorteil erzielt wurde, was die Anklage weiter schwächte.Mehrere Verhandlungstage, etwa der siebte (19. November 2024) und der 23. (25. Februar 2025), enthüllten gravierende Widersprüche in den Ermittlungen. Ein Polizeioberkommissar und ein Staatsschutz-Zeuge konnten keine belastbaren Fakten liefern, sondern stützten sich auf Vermutungen. Die Verteidigung sprach von einem „substanzlosen Verfahren“.

Am 17. März 2025, dem mutmaßlich 26. Verhandlungstag, schlug das Gericht laut aktuellen Berichten die Einstellung des Verfahrens vor. Dieser Vorschlag kommt nach monatelangen Verhandlungen, in denen die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe nicht ausreichend untermauern konnte. Die mangelnde Beweislage, insbesondere beim Betrugsvorwurf, scheint das Gericht zu der Einschätzung gebracht zu haben, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich ist.Nach über zweieinhalb Jahren Ermittlungen, neun Monaten U-Haft und einem langwierigen Prozess könnte das Gericht die Fortführung des Verfahrens als unverhältnismäßig ansehen. Ballwegs Unterstützer, die als „Prozessbeobachter“ im Gerichtssaal präsent waren, übten durch ihre Anwesenheit und Berichterstattung Druck aus, was die Transparenz des Verfahrens verstärkte und mögliche Schwächen der Anklage öffentlich machte.

Die Verteidigung, vertreten durch Anwälte wie Ralf Ludwig und Hans Böhme, sieht den Vorschlag als Bestätigung ihrer Position, dass das Verfahren politisch motiviert und rechtlich haltlos sei. Ballweg selbst hatte den Prozess als „verrückte Verfolgung“ von Corona-Maßnahmenkritikern bezeichnet. Seine Anhänger feiern den Vorschlag als Sieg für die Bewegung.Die Staatsanwaltschaft hat bisher nicht öffentlich auf den Vorschlag reagiert. Es bleibt abzuwarten, ob sie den Vorschlag akzeptiert oder dagegen vorgeht, etwa durch eine Beschwerde beim Oberlandesgericht. Sollte das Verfahren eingestellt werden, könnte Ballweg Schadensersatz für die Zeit in Untersuchungshaft fordern, wie sein Anwalt Reinhard Löffler bereits 2023 andeutete.Das Verfahren gegen Michael Ballweg steht exemplarisch für die Spannungen zwischen staatlichen Institutionen und Teilen der Corona-Protestbewegung. Der Vorschlag zur Einstellung markiert einen Wendepunkt, der die Schwächen der Anklage – fehlende Beweise, widersprüchliche Ermittlungen und Verfahrensfehler – offenlegt. Ob dies das endgültige Ende der juristischen Auseinandersetzung ist, wird sich in den kommenden Tagen oder Wochen zeigen. Für Ballweg und seine Unterstützer ist es ein Schritt in Richtung Rehabilitierung, während Kritiker weiterhin seine Rolle in der polarisierenden Querdenken-Bewegung hinterfragen.

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