Titelbild: Imam-Ali-Moschee in Hamburg AltSylt – Eigenes Werk
Das Bundesministerium des Innern hat am 24. Juli 2024 das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten. Das Verbot erstreckt sich auch auf die bundesweit tätigen Teilorganisationen des IZH. Grund für das Verbot ist, dass das IZH als extremistische Organisation des Islamismus eingestuft wird, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.
In acht Bundesländern mit Schwerpunkt in Hamburg wurden am frühen Mittwochmorgen Durchsuchungen durchgeführt. Ziel der Durchsuchungen waren Personen und Objekte, die dem IZH und seinen Ablegern zugerechnet werden. Geschlossen und beschlagnahmt wurde die so genannte „Blaue Moschee“ an der Außenalster.
Der Vorwurf gegen das IZH ist die Verbreitung einer islamistischen, totalitären Ideologie und die Unterstützung der Errichtung einer autoritär-theokratischen Herrschaft. Außerdem wird dem Zentrum die Unterstützung von Terroristen der Partei Hizb Allah und die Verbreitung eines aggressiven Antisemitismus vorgeworfen.