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Allgemeine Nachrichten

Ein neuer Versuch, die flüchtigen RAF-Rentner zu stellen

Text und Bild:  STAATSANWALTSCHAFT VERDEN 

Staatsanwaltschaft Verden und Landeskriminalamt Niedersachsen bitten die Bevölkerung um Mithilfe

Da die Fragen, die in diesem Versuch, die flüchtigen RAF- Rentner zu stellen, so dezidiert sind, dass eine Reportage unter Umständen die Fragen verzerren würde, haben wir in diesem Fall den Text übernommen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit 2015 gegen die Beschuldigten Ernst-Volker Staub (geb. 30.10.1954), Daniela Marie Luise Klette (geb. 05.11.1958) und Burkhard Garweg (geb. 01.09.1968) wegen versuchten Mordes und diverser (versuchter und vollendeter) schwerer Raubüberfälle im Zeitraum von 1999 bis 2016, u.a. in Bochum-Wattenscheid (27.12.2006), in Essen (13.12.2015), Wolfsburg (28.12.2015), Cremlingen (25.06.2016) und Stuhr (06.06.2015).

Das Amtsgericht Verden hat Untersuchungshaftbefehle gegen die Beschuldigten erlassen.

Seit 2015 betreibt das Landeskriminalamt die Zielfahndung gegen die Beschuldigten, die der sogenannten „Dritten Generation der Roten Armee Fraktion“ (RAF) zugerechnet werden und seit den 90er Jahren im Untergrund leben. Die RAF selbst wurde 1998 aufgelöst.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Raubüberfälle nicht mehr politisch motiviert sind, sondern die Beschuldigten damit ihren Lebensunterhalt bestreiten, weshalb weitere Raubüberfälle möglich erscheinen.

Bislang ist weiterhin unklar, wo sich die Beschuldigten aufhalten, ob in Deutschland oder im Ausland.

Die Beschuldigten wurden 2020 auf die Europe´s Most Wanted-Liste gesetzt.

Aufgrund der Ermittlungen der letzten Monate (insbes. umfangreicher Durchsuchungen und Vernehmungen) haben sich weitere Ermittlungsansätze ergeben, weshalb sich Polizei und Staatsanwaltschaft erneut an die Öffentlichkeit wenden.

Einer der Gesuchten unterhält nachweislich weiterhin intensive Kontakte nach Deutschland.

Mindestens in dem Tatzeitraum von 1999 bis 2016 dürften sich die Beschuldigten in Deutschland aufgehalten und gewohnt haben. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass die Beschuldigten in diesem Zeitraum und auch darüber hinaus die Unterstützung und Hilfe Dritter erfahren haben.

Am 14.02.2024, 20.15 Uhr, wird sich die Sendung „Aktenzeichen xy- ungelöst“ in einem Filmbeitrag erneut mit der Raubserie befassen und dabei auch die gravierenden Folgen der Verbrechen für die Opfer in den Fokus nehmen.

Die Ermittlungsbehörden wenden sich mit folgenden Fragen an die Öffentlichkeit:

-Wo haben sich die Gesuchten in dem Tatzeitraum von bis 1999 bis 2016 aufgehalten? Wo sind sie aktuell?

-Wer steht/ stand zu den Gesuchten oder einem der Gesuchten in Kontakt?

-Wer kennt Personen, die die Gesuchten unterstützen oder unterstützt haben bzw. wissen, wo sich diese aufhalten, sich aus Angst aber nicht an die Polizei wenden?

-Wer hat Tatvorbereitungshandlungen zur Kenntnis genommen, sich bislang aber nicht an die Polizei gewandt?

-Haben Sie Personen in Ihrem Umfeld, die den Gesuchten ähnlich sehen und ein ungewöhnliches Verhalten zeigen?

-Wer verfügt über Bilder / Filmaufnahmen, die die Beschuldigten zeigen?

Darüber hinaus sind alle weiteren Informationen zu den Beschuldigten von Interesse, etwa:

-Mit wem waren die Beschuldigten in den 80er/ 90er Jahren eng befreundet?

-Zu wem hatten sie Kontakte (etwa Rote Hilfe, Autonome Szene, Komitee gegen Folter oder zu anderen politischen Organisationen) in Deutschland oder im Ausland?

-Wie gestaltet/e sich das Verhältnis zur eigenen Familie?

-Wie war damals das Verhältnis der Beschuldigten untereinander?

-Konsumieren die Beschuldigten Drogen, sind Krankheiten bekannt?

-Wo waren sie in medizinischer, inbes. zahnmedizinischer Behandlung?

-Bestanden/ bestehen psychische Probleme?

-Welche Interessen und Vorlieben haben die Beschuldigten?

Sachdienliche Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Rufnummer +49511-9873-7400 entgegen. Alternativ können Hinweise auch per E-Mail an vita@lka.polizei.niedersachsen gesandt werden.

Die Ermittlungsbehörden wenden sich gezielt auch an die Familien der Beschuldigten, deren Freundeskreis und ehemalige RAF-Unterstützer.

Es wird deshalb auf Folgendes hingewiesen:

Grundsätzlich besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Hinweise auch vertraulich entgegen zu nehmen.

Die Ermittlungsbehörden haben darüber hinaus zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, über das sog. BKMS® System sicher anonym an die Ermittlungsbehörde heranzutreten und Hinweise zu geben.

Das BKMS® System ist kein System der Polizei! Es wird seit vielen Jahren in der Privatwirtschaft erfolgreich für die Abgabe von anonymen Hinweisen in der Korruption eingesetzt.

Das System ist benutzerfreundlich und einfach. Es schafft einen anonymen Raum, der es Ihnen ermöglicht ohne Ansehen der Person Hinweise zu geben. Mit Hilfe der „Postkasten“ – Funktion können Sie bei Wunsch mit Staatsanwaltschaft und Polizei in einen Dialog eintreten und so auch eine Rückmeldung erhalten. Es können Fragen gestellt und beantwortet werden.

Ihre Identität ist dabei absolut geschützt, sie ist für die Nutzung des Systems weder erforderlich noch von Bedeutung. Das System ist technisch so angelegt, dass eine automatische Anonymisierung der Hinweise und der Dialoge erfolgt und somit keinerlei Möglichkeit der Rückverfolgung besteht.

Auch die Gesuchten selber können sich auf diesem sicheren Weg an die Staatsanwaltschaft wenden und Modalitäten eines etwaigen Sich-Stellens oder die Möglichkeit der Kronzeugenregelung besprechen.

Für Hinweise, die zur Ergreifung der Beschuldigten führen, ist von verschiedenen Stellen eine Belohnung in Höhe von insgesamt mindestens 150 000 € ausgesetzt worden.

Rechtlicher Zusatz: Über die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für an der Straftat nicht beteiligte Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

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