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Thomas Drach wurde vom Landgericht Köln wegen Raubes und versuchten Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt. Darüber hinaus ordnete die Kammer die Unterbringung des Reemtsma-Entführers in der Sicherungsverwahrung an. Damit kommt Drach nach verbüßter Haft in den Maßregelvollzug und bleibt hinter Gittern. Mit seinem Urteil hat sich das Gericht an den Antrag der Staatsanwaltschaft gehalten.