In Potsdam ist es in diesen Tagen zu einem Rechtsstreit um den bekannten österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner gekommen. Die Potsdamer Ausländerbehörde verhängte ein Einreiseverbot gegen Sellner, dieses wurde jedoch vom Verwaltungsgericht aufgehoben. Die Stadt erwartet nun einen langwierigen Rechtsstreit, nachdem das Gericht das Einreiseverbot nach „Verwaltungsgericht “ für rechtswidrig erklärte.
Nach Angaben der Kanzlei Mandic, die Sellner vertritt, wurde vor dem VG Potsdam ein Sieg errungen. Das Gericht setzte die Einreisesperre mit Beschluss vom 31.05.2024 außer Vollzug. Die Kanzlei argumentiert, dass von Sellner keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehe und das Einreiseverbot daher ungerechtfertigt sei.
Es sieht so aus, als ob der Fall Sellner in Potsdam Teil einer größeren Debatte über das Thema Migration und Rechtsextremismus ist.
Correctiv, ein investigatives Journalistenbüro, bestätigte vor Gericht die Ergebnisse seiner Recherchen über ein Treffen in Potsdam, an dem Sellner und andere rechtsextreme Politiker teilgenommen haben sollen. Bei diesem Treffen soll über Pläne zur „Remigration“ gesprochen worden sein, was Sellner bejahte.
Das Verwaltungsgericht Potsdam hat einem Eilantrag gegen das Einreiseverbot Sellners stattgegeben, was zur Folge hat, dass das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot vorerst nicht vollzogen werden darf. Gerade vor den anstehenden Europawahlen zeigt dieser Fall die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen im Umgang mit Fragen der Einreise und des Aufenthalts von Personen, die mit extremistischen Bewegungen in Verbindung stehen.