Heute fiel das Urteil im Prozess gegen den Rechtsterroristen Stephan Ernst. Der Richter am Staatsschutzsenat in Frankfurt am Main sprach die Höchststrafe aus.
Stephan Ernst muss nach dem Mord an dem ehemaligen Kassler Regierungspräsidenten lebenslang hinter Gitter, die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt, und die Sicherungsverwahrung für den Rechtsterroristen wurde vorbehalten.
Ernst hatte die Tat in einer Vernehmung gestanden. Diese Vernehmung wurde auf Video aufgezeichnet.
Es ist eines der übelsten Videos überhaupt in der Rechtsgeschichte. Die Menschenverachtung des Lübcke Mörders spricht für die kruden nationalsozialistischen Grundgedanken, die Ernst wie ein Gebetbuch bei sich trägt.
Sein Mittäter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.