Ein Chaos ohne Grenzen – die Fälschung von Europol
Zahlreiche Leser schrieben in den letzten Tagen an uns. Sie übersandten gleichermaßen diese angeblichen Vorladungen, die von EUROPOL gekommen sein sollen, darunter ein Schreiben der Präsidentin von EUROPOL, Frau de Bolle.
Natürlich sind die Genannten ihrer Identität bestohlen worden. In diesen, in französischer Sprache abgefassten, internationalen Vorladungen wurden die potenziellen Opfer weichgeklopft, exorbitante Beträge gegen die Einstellung von Verfahren, die die Behörde angeblich eröffnet hatte, zu zahlen.
Samt Pranger für Sexualstraftäter im Internet, an die die Opfer gestellt werden sollen, sollten sie nicht an die Täter zahlen. Die Vorwürfe sind schwerwiegend.
Wenn die Täter eine Antwort bekommen, wir haben das durchgespielt, tritt ein angeblicher Christian RODRIGUEZ der französischen Polizei auf und erklärt, dass das Opfer 48 Stunden Zeit hätte, um sich zu den Vorwürfen zu äußern. Rodriguez, der auch seiner Identität beraubt worden ist, erklärt dann, dass er gar einen Haftbefehl gegen das spezielle Opfer hat.
Wüstes Gestammel – Pädophilie ist eine ganz schwere Beschuldigung
Die Vorladungen sind schlecht gemacht. Aber augenscheinlich haben die Täter Informationen über ihre Opfer gesammelt, wie Opfer berichten. Die Täter, die wahrscheinlich aus Abidjan an der Elfenbeinküste operieren, fälschen dabei Stempel der 5. französischen Republik, um das Papier echter aussehen zu lassen. Gar ein Haftbefehl wurde hier in Aussicht gestellt.
Dabei berufen sich die Täter auf den Article 390-1 – Code de procédure pénale, der Äusserungen zulassen soll, die dann dazu führen, dass die gewünschten Geständnisse schnellstmöglich übersandt werden. Das alles geschieht im Namen des französischen Innenministeriums, der Gendarmerie nationale und von EUROPOL.
Nach einer Stellungnahme EUROPOLs zu den unglaublichen Vorgängen, bestätigte die Behörde, dass mittlerweile auf nationalen Ebenen in Belgien und in Frankreich Verfahren gegen die Hintermänner dieser perfiden Erpressungsmethoden eingeleitet wurden. Es gibt aber augenscheinlich verschiedene Formulare, die die Täter nutzen, um die Opfer einzuschüchtern.
Die Täter, die sich sonst mit Romance Scam beschäftigen, sind von einer extremen Brutalität und es ist noch nicht klar, ob sie die Adressen herausfinden wollen, um in diesem Zuge persönlich „abzukassieren“. Die ip-Adressen der Täter gleichen denen der reisenden Scammer, die von Hotels in Afrika aus solche Mails versenden, um nicht gefasst zu werden.
Daher gilt: Antworten Sie auf solche Schreiben nicht. Übersenden Sie keine persönlichen Dokumente, diese würden hemmungslos missbraucht. Zudem würden die Täter wissen, wo Sie wohnen und diese Gelegenheit nutzen, ggf. andere Straftaten zu begehen, wie Einbrüche. Auf Ihre Papiere würde man Einladungen für afrikanische Frauen verfassen und dann Menschenschmuggel etc. begehen.
Zahlen Sie nichts. Das wäre nur der Anfang. Die Täter lassen nicht mehr ab von Ihnen.
Wenden Sie sich an die Polizei und lassen Sie die Täter verfolgen.
Ein Verfahren würde niemals per Zuruf und PDF erfolgen, sondern es würde eine ordentliche Vorladung im Heimatland erfolgen. Auch würde das nicht innerhalb von 48 Stunden ohne Anwalt erfolgen. Es geht den Tätern nur darum, dass die Opfer unter Druck gehalten werden.
Betrifft: Artikel 390-1
COPJ vom 08/11/2021
Zu Ihrer Kenntnisnahme,
In Anwendung der Bestimmungen des Artikels 390-1 nehmen Sie bitte die beigefügte Kopie der Sie betreffenden Vorladung zur Kenntnis.
Mit freundlichen Grüßen,BPM-PJParis am 08/11/2021
Bitte lesen Sie die beigefügte Beschwerde und antworten Sie so bald wie möglich.
In Anwendung der Bestimmungen von Artikel 390-1,
Mit freundlichen Grüßen
DE BOLLE CATHERINE
Generalkommissar der föderalen Polizei, gewählt zum Direktor von Europol“ der Jugendschutzeinheit (MPU)
Bereich mit Anhängen
GENERALDIREKTION DER JUGENDARBEITSBRIEFE FÜR MINDERJÄHRIGE
VORLADUNG VOR GERICHT
Ich bin Herr Christian RODRIGUEZ, Generaldirektor der Nationalen Gendarmerie, und wende mich an Sie, um Ihnen mitzuteilen, dass Sie Gegenstand mehrerer laufender Gerichtsverfahren sind, kurz nach einer Beschlagnahmung von Cyber-Infiltrationscomputern (autorisiert, insbesondere im Bereich der Kinderpornografie, pornografische Website, Cyber-Pornografie):
- CYBER-PORNOGRAFIE
- PORNOGRAFISCHE SEITE
- KINDERPORNOGRAPHIE
Sie werden gebeten, sich auf dem Postweg zu äußern, indem Sie uns Ihre Begründungen schreiben, damit diese geprüft und kontrolliert werden können, um die Sanktionen zu bewerten; und das innerhalb einer strengen Frist von 48 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist sind wir verpflichtet, unseren Bericht an Frau le, stellvertretende Staatsanwältin am Tribunal de Grande Instance de Créteil und Spezialistin für Internetkriminalität, weiterzuleiten, damit diese einen Haftbefehl gegen Sie ausstellen und diesen an die Ihrem Wohnort nächstgelegene Gendarmerie weiterleiten kann, damit Sie festgenommen und als Sexualstraftäter registriert werden. Wir warten auf Ihren Nachweis, um das PV (Procès-Verbal) zu öffnen.
Jetzt sind Sie gewarnt.
Mit freundlichen Grüßen
Christian RODRIGUEZ
CHEF DER GENDARMERIE
DER GENDARMERIE