Karlsruhe, Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat die seit März 2020 geltende Masernimpfpflicht in Kitas und Schulen endgültig gebilligt. Wie das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab, lehnte es mehrere dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerden von Eltern ungeimpfter Kitakinder als unbegründet ab. Bereits im Mai 2020 hatte es die Impfpflicht in einem vorgeschalteten Eilverfahren vorläufig bestätigt.
„Sowohl die Eingriffe in das Elternrecht als auch die in die körperliche Unversehrtheit sind unter Berücksichtigung der verfassungskonformen Auslegung verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, erklärte das Gericht in Bezug auf die entsprechende Regelung im Infektionsschutzgesetz. Der Gesetzgeber habe dem Schutz der durch eine Maserninfektion gefährdeten Menschen „ohne Verstoß gegen Verfassungsrecht“ Vorrang vor den Interessen der Kläger und ihrer Kinder eingeräumt. Die Folgen bei Nichtbeachtung seien diesen „zuzumuten“.
Die Masernimpfpflicht war zum 1. März 2020 eingeführt worden, um den Schutz gegen die hochansteckende Virusinfektion zu verbessern. Für Kinder ab einem Jahr ist der Besuch von Kitas oder einer Tagesbetreuung seither nur noch mit Impf- oder Immunitätsnachweis möglich. Dagegen klagten Eltern betroffener Kinder. Die Masernimpfpflicht gilt grundsätzlich auch in Schulen. Ein Ausschluss von ungeimpften Kindern ist dort wegen der gesetzlichen Schulpflicht aber nicht möglich. Die Schule informiert die Gesundheitsämter, es drohen Bußgelder für Eltern.
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