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Justiz

BGH verwirft Revision im Fall Irmgard F.

Titelbild: Die beiden Öfen des Krematoriums Hans Weingartz – http://www.pass-weingartz.de/hw.htm – Eigenes Werk (Originaltext: eigene Aufnahme) KZ Stutthof: Öfen des Krematoriums

Die nunmehr verurteilte Kriegsverbrecherin Irmgard F. (* 29. Mai 1925 als Irmgard D. in Kalthof bei Danzig) war eine ehemalige deutsche Sekretärin und Stenotypistin, die während des Nationalsozialismus im tätig war. Sie arbeitete zwischen Juni 1943 und April 1945 im Büro des Kommandanten des KZ Stutthof und organisierte dessen Korrespondenz.

Dabei tippte sie unter anderem Listen mit den Namen der nach Auschwitz Deportierten ab.
Das Landgericht Itzehoe verurteilte sie Ende 2022 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 10.000 Fällen.

Das Konzentrationslager Stutthof war ein deutsches Konzentrationslager, das 34 Kilometer östlich von Danzig bei Stutthof im Landkreis Danziger Niederung auf dem Gebiet der annektierten Freien Stadt Danzig lag.

Die Entstehung des Konzentrationslagers Stutthof war Teil der nationalsozialistischen Bewegung in der Freien Stadt Danzig.
Im August 1939 wurde der Standort für das spätere Lager ausgewählt und mit den Vorarbeiten begonnen.
Bereits am 31. August 1939 wurde Stutthof als erstes Konzentrationslager außerhalb der deutschen Grenzen eingerichtet.

Nach dem Überfall auf Polen diente Stutthof zunächst der Internierung polnischer Intellektueller.
Ab Januar 1942 wurde es offiziell als Konzentrationslager bezeichnet.
Im Jahr 1943 wurde mit dem Bau eines neuen Lagers begonnen, das jedoch nie fertiggestellt wurde. Es sollte vor allem sowjetische Kriegsgefangene aufnehmen.

In Stutthof wurde unmenschlich gehandelt und grausame Experimente durchgeführt.
An den Häftlingen wurden Menschenversuche durchgeführt, die oft mit deren Tod endeten.

Das Lager bestand bis zum 9. Mai 1945, als es von der Roten Armee befreit wurde.
Mehrere Außenlager, in denen Häftlinge Zwangsarbeit leisten mussten, befanden sich in der Nähe von Stutthof.

Der Bundesgerichtshof bestätigte nun das Urteil und verhängte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Das Urteil zeigt, dass die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde auch nach fast 80 Jahren wichtig ist, um die Erinnerung an die Gräueltaten wach zu halten.

Irmgard F. spielte eine elementare Rolle in der bürokratischen Tötungsmaschinerie des KZ Stutthoff, indem sie als Stenotypistin die mündlichen Anweisungen des Lagerleiters schriftlich festhielt und damit physische und psychische Beihilfe leistete.

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