Die AfD darf als rechtsextremistisch eingestuft werden, entschied das Oberverwaltungsgericht Münster.
Mit diesem Urteil könnte der Weg für ein weiteres Vorgehen des Staates gegen die Partei frei werden.
Die AfD wird seit 2021 als Verdachtsfall geführt, das Gericht bestätigte, dass der Verfassungsschutz die Junge Alternative als rechtsextremistisch einstufen darf.
In dem Urteil wird festgestellt, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Menschengruppen und das Demokratieprinzip gerichtet sind.
Eine Revision sei nicht zugelassen worden, so dass die Entscheidung rechtskräftig sei. Dem Vernehmen nach könnte das Bundesamt für Verfassungsschutz demnächst einen Schritt weiter gehen und ein Gutachten zur Höherstufung der AfD in die Kategorie „sicher rechtsextrem“ in Arbeit haben.