Im Streit um die Grundsicherung für Kinder kündigte Kanzler Scholz eine gemeinsame Lösung bis nächste Woche an. Zugleich warnte er vor neuem Streit in der Koalition.
Bundeskanzler Olaf Scholz will den Streit um die Kindergrundsicherung in wenigen Tagen beilegen.
Das teilte er dem Redaktionsnetzwerk Bayern mit.
Seit Monaten wird um diesen Punkt aus dem Koalitionsvertrag gestritten.
Die Kindergrundsicherung ist eine Form der Familienleistungsausgleich für Kinder im Sinne einer Transferleistung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.
Diese wird derzeit in Deutschland diskutiert und kann je nach Modell als einkommensabhängige Leistung oder als bedingungsloses Grundeinkommen für Kinder gestaltet werden.
Ziel ist es, Kinder vor Armut zu schützen und bessere Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Die Kindergrundsicherung soll aus einem Garantiebetrag bestehen, der für alle Kinder gleich ist und das derzeitige Kindergeld ersetzt, sowie einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag.
Das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ist ein Betrag, der das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder abdeckt. Es wird im Existenzminimumbericht festgelegt und gibt an, wie viel Geld ein Kind benötigt, um seine Grundbedürfnisse zu erfüllen.
Der vom Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) und der Universität Kassel erstellte Forschungsbericht gibt eine fachlich fundierte Übersicht hinsichtlich der Bestimmung der existenzsichernden Bedarfs von Kindern. Das sächliche Existenzminimum eines Kindes wird für 2023 mit 6.024 Euro und für 2024 mit 6.384 Euro angegeben.
Zusammen decken der Garantiebetrag und der Zusatzbetrag das soziokulturelle Existenzminimum für Kinder ab. Die Einführung einer Kindergrundsicherung ist im Koalitionsvertrag verankert und gibt den Rahmen für ihre Ausgestaltung vor.
Es werden verschiedene Modelle diskutiert, wie z.B. von politischen Parteien, Gewerkschaften oder Think Tanks.