In einem Ermittlungsverfahren der Zentralstelle zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in NRW (ZeOS NRW) unter anderem wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls haben Einsatzkräfte der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, des BKA und der niederländischen Polizei seit den frühen Morgenstunden heute (23. Mai 2023) neun Objekte in Amsterdam, Helmond und Utrecht durchsucht. Fünf Beschuldigte wurden in den Niederlanden festgenommen.
Fünf niederländisch-marokkanische Staatsangehörige im Alter zwischen 23 und 38 Jahren stehen im Fokus der Ermittlungen. Sie stehen im dringenden Verdacht, im Zeitraum vom 20. Mai 2021 bis 30. August 2022 an insgesamt 22 Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland als Ausführende oder Hintermänner beteiligt gewesen zu sein.
Die Sprengungen fanden in Arnsberg, Bad Oeynhausen, Dormagen, Dortmund, Gelsenkirchen, Köln, Löhne, Meerbusch, Pulheim, Senden, Viersen, Wesel (Nordrhein-Westfalen), Braunschweig, Hannoversch Münden, Ihlow, Rinteln (Niedersachsen), Dierdorf, Montabaur, Trier (Rheinland-Pfalz), Homburg (Saarland), Gelnhausen (Hessen) und Schuttrange (Luxemburg) statt.
Die Täter erbeuteten über eine Million Euro und richteten über zwei Millionen Euro Schaden an.
In enger Kooperation und intensiver Zusammenarbeit mit dem Internationalen Rechtshilfezentrum (IRC) von Polizei und Staatsanwaltschaft in Arnheim waren den heutigen Einsatzmaßnahmen umfangreiche länderübergreifende Ermittlungen vorausgegangen. Bereits im Vorfeld der heutigen Maßnahmen wurden durch die ZeOS NRW Europäische Haftbefehle gegen fünf Beschuldigte erwirkt. Die Beschuldigten werden unverzüglich dem niederländischen Haftrichter vorgeführt, der auch für die Entscheidung über die von hier aus gestellten Auslieferungsersuchen zuständig ist.
Auch die Sicherung von Vermögenswerten und Beweismitteln wie Tatkleidung, Tatmittel sowie Mobiltelefone und elektronische Speichermedien waren Gegenstand der heutigen Maßnahmen.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, sind noch nicht abgeschlossen.
Das Gesetz sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren für jeden Fall des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion vor. Für den schweren Bandendiebstahl sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Zu beachten: Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
Quelle:BKA