Es gibt zahllose tote Frauen, die nicht identifiziert werden konnten, die aber in Deutschland im Laufe der letzten Jahrzehnte aufgefunden wurden. Diese Frauen, die Opfer schlimmster Taten wurden, sind zum Teil nicht identifiziert.
Nun startet das BKA, zusammen mit Regina Halmich und Katrin Müller-Hohenstein eine internationale Kampagne zur Aufklärung von Tötungsdelikten an unbekannten Frauen. Die belgische und niederländische Polizei sind auch dabei.
Zum Teil liegen diese Fälle schon Jahre zurück.
Einer der schrecklichen Fälle stammt aus dem Jahr 2002:
Die Staatsanwaltschaft Bremen und das LKA Bremen bitten zu helfen!
Am 30.07.2002 wurde beim Segelverein Weser e. V. in Bremen eine in einen Teppich und weitere Materialien eingewickelte Leiche angespült. Die Obduktion der Leiche ergab, dass es sich um eine junge Frau handelte. Die Leiche trieb bereits seit ca. vier Wochen im Wasser.
Ob die Leiche in der Nähe des Bremer Weserstadions in die Weser gelegt und beschwert wurde, oder ob die Leiche möglicherweise aus Niedersachsen kommend bis zum Segelclub auf der Weser getrieben ist, konnte bislang nicht geklärt werden.
Bis heute konnten weder die Identität der jungen Frau noch die Hintergründe der Tat geklärt werden.
Die Leiche wurde vor dem Ablegen in der Weser mit Klebeband fixiert und anschließend mit einem Jutesack, einer Plastikplane sowie einem Teppich umwickelt und mit Schnüren verschnürt.
Es gibt Hinweise darauf, dass gegen den Hals der Frau Gewalt angewendet wurde. Diese Gewalteinwirkung oder das anschließende Ertrinken könnten todesursächlich gewesen sein. Es wird ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdeliktes eingeleitet.
Wie die Frau zum Zeitpunkt ihres Todes ausgesehen haben könnte, zeigt eine Gesichtsweichteilrekonstruktion des Schädels der jungen Frau aus dem Jahr 2002.
Personalien
- Geschlecht:weiblich
- Alter:22-35 Jahre (geboren zwischen 1966 und 1980)
- Größe:167 cm
Äußere Erscheinung
- zierliche bis kindliche Figur
- ca. 50-55 kg schwer
- dunkelblonde gewellte ca. 43 cm lange Haare, goldblond gefärbt, möglicherweise Dauerwelle
- keine Tätowierungen, keine auffälligen Narben
- Fingernägel gepflegt, länger, als Grundlack goldener Nagellack, darüber lila lackiert, Fußnägel lila lackiert
- Gebiss vollständig erhalten – provisorische Füllung an zwei Zähnen erkannt, demnach muss eine zahnärztliche Anschlussbehandlung geplant gewesen sein
- mindestens ein Kind auf natürliche Weise geboren (Geburtsjahr des Kindes zwischen 1985 und 1999)
- insgesamt gepflegte Erscheinung
- Sonstige Merkmale:
- Zähne:
- Intaktes Gebiß ohne Fehlstellungsanomalien.
- Die dritten Molaren sind mit ihrer Kronenentwicklung abgeschlossen, die Wurzelbildung ist weitestgehend abgeschlossen, der Apex ist noch offen. Alle diese Weisheitszähne befinden sich im Durchbruch. Der Abrasionsgrad ist gering, eine Paradontose oder Parodonditis. An allen Zähnen leichter Zahnsteinansatz. Mit Ausnahme des linken 2. Molaren des Unterkiefers sind alle erste und zweite Molaren von leichter bis mittelstarker Fissurenkaries betroffen.
- Nachgewiesene zahnärztliche Behandlungen:
- Zahn 14:
- An diesem Zahn ist eine Wurzelbehandlung vorgenommen worden. Der Zahn ist mit einer großen Füllung, die die distale Zahnkronenhälfte umspannt, versehen. Diese Füllung ist grob angelegt worden und zeigt noch keine Abschliffspuren. Distal zum 15 hin weit überstehend, den Interdentalraum ausfüllend. Diese Zahnbehandlung hat maximal wenige Monate vor dem Tode stattgefunden. Möglicherweise handelt es sich um eine provisorische Füllung mit dem Ziel einer Weiterbehandlung.
- Zahn 26:
- Kleine Fissurenfüllung (Kronenfüllung), unauffällig und in die Abrasionsfläche integriert.
- weitere Merkmale:
- Hat mindestens ein Kind auf natürlichem Wege zur Welt gebracht
- Blinddarm vorhanden
- keine Narben am Körper
Schmuck, welcher am Leichnam gefunden wurde:
- Rechtes Ohrläppchen: Ohrhänger in silberner Farbe mit rotem Stein
- Linkes Ohrläppchen: Ohrstecker in goldener Farbe mit dunklem Stein
- Neongrüner Plastikschmetterling als Haarspange
Verpackungsmaterialien, in welcher der Leichnam eingewickelt war:
- Polyamidteppich Größe 2m x 3m
- Leinentuch mit Blumenmuster
- Plastikplane
Kleidung
heller Baumwollslip, Größe 140 (Kindergröße) mit Slipeinlage
Für Hinweise, die zur Identifizierung des Opfers führen, setzt die Staatsanwaltschaft Bremen eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus.
Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt und nicht für Beamte, zu deren Berufspflichten die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört. Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
Hinweise an:
Kriminalpolizei Bremen – Kriminaldauerdienst –
Tel.: 0421 – 362 3888
oder jede andere Polizeidienststelle