Quelle: Zoll.de
Titelbild: MP 40 Zoll.de
Bei Durchsuchungen im Raum Garmisch-Partenkirchen Maschinenpistolen, Sturmgewehre, Faustfeuerwaffen und Munition sichergestellt
Insgesamt 61 Lang- und Kurzwaffen, darunter Maschinenpistolen, Sturm- bzw. Repetiergewehre, Pistolen, Revolver, aber auch diverse Waffenteile fanden Fahnderinnen und Fahnder des Zollfahndungsamts München, Dienstsitz Nürnberg, bei einer Wohnungs- und Scheunendurchsuchung im Raum Garmisch-Partenkirchen am 8. März 2023. Außerdem wurden rund 6.500 Schuss Munition unterschiedlichen Kalibers aufgefunden, deren Besitz nicht durch Waffenbesitzkarten gedeckt war.
Die Maßnahmen richteten sich gegen einen 62-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der verdächtigt wurde, neben legalen auch illegale Waffen erworben zu haben. Im Vorfeld der Durchsuchungen hatte ein Waffenabgleich mit dem Landratsamt Garmisch-Partenkirchen ergeben, dass der Beschuldigte 22 Waffen (20 Langwaffen, zwei Pistolen) legal besaß.
Beamte des Landratsamtes waren bei den Durchsuchungen anwesend und stellten fest, dass hinsichtlich der legal besessenen Waffen unter anderem gegen die Aufbewahrungspflichten verstoßen worden war.
Überrascht waren sowohl die Zollfahnderinnen und Zollfahnder als auch die Kräfte des Landratsamtes, dass neben den 22 legal besessenen Waffen weitere 39 nicht registrierte Waffen aufgefunden wurden. Vier Waffen könnten so genannte unbrauchbar gemachte Dekowaffen sein.
Das Zollfahndungsamt München stellte die nicht registrierten illegalen Waffen, Waffenteile und Munition als Beweismittel und mögliche Einziehungsgegenstände sicher. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München II und des Zollfahndungsamtes München erstrecken sich auf Verstöße gegen das Waffengesetz und Straftaten nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen 22 Waffen wurden von den Beamten des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen samt Waffenbesitzkarte noch am Tag der Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug an Ort und Stelle sichergestellt. Grund waren Zweifel an der Zuverlässigkeit des Tatverdächtigen.
Die Zollfahnder waren aufgrund eines Hinweises einer Partnerdienststelle, wonach der 62-jährige Deutsche ein Sturmgewehr aus der Schweiz eingeschmuggelt haben soll, auf den Mann aufmerksam geworden.
Die Ermittlungen in diesem Fall dauern an.